Krankheit oder Unfall melden

Um Ihnen Ihre Arbeit zu erleichtern, haben wir die direkten Links zu den Meldeportalen aufgelistet.

Gleichzeitig möchten wir Sie auf die Meldefristen von Krankheitsfällen aufmerksam machen. Verspätete Anmeldungen können zu Leistungsreduktionen oder schlimmstenfalls sogar zu Leistungsverweigerungen führen.

 

Versicherer
(Link)
Meldefrist von Krankheitsfällen
(Unfälle sind unverzüglich zu melden!)
Anmerkungen
Allianz Suisse
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist bis 30 Tage spätestens sieben Tage nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 31 und mehr Tagen spätestens bei Ablauf der Wartefrist
 
AXA
  • Unverzüglich
 

Baloise 

  • Innerhalb der vertraglichen Wartefrist 
 
Branchenversicherung
  • Fünf Tage nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist, spätestens jedoch nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit 
 
elipsLife 
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist bis 20 Tage spätestens fünf Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 21 und mehr Tagen spätestens 30 Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Generali
  • Spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit 
 
Groupe Mutuel 
  • Spätestens 15 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Registrierung erforderlich
Helsana
  • Spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit 
 
Helvetia 
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist bis 30 Tage spätestens fünf Tage nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 31 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 
Hotela
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist unter 30 Tagen spätestens fünf Tage nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 30 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Registrierung erforderlich
Innova 
  • Spätestens 14 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Nur Krankheit
Mobiliar
  • Spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 

OEKK 

  • Bei einer vertraglichen Wartefrist unter 30 Tagen spätestens fünf Tage nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 30 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 
Solida
  • Unverzüglich
Nur Unfall
SUVA
  • Unverzüglich
Nur Unfall
Sympany
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist unter 30 Tagen spätestens fünf Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 30 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 
Swica
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist unter 30 Tagen spätestens fünf Tage nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 30 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Registrierung erforderlich
Vaudoise
  • Spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 
Visana
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist unter 30 Tagen spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Wartefrist
  • Bei einer vertraglichen Wartefrist von 30 und mehr Tagen spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
 
Zürich
  • Unverzüglich