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Der BVG-Mindestzinssatz soll bei 1 Prozent bleiben

Autor : Luana Perri — Mo,  30.08.2021

Die BVG-Kommission schlägt dem Bundesrat vor, die obligatorischen Pensionskassenguthaben weiterhin mit 1 Prozent zu verzinsen. Im Herbst legt dann der Bundesrat unter Berücksichtigung der Renditeentwicklung marktgängiger Anlagen, vor allem der Bundesobligationen, den Zinssatz fest.  In der überobligatorischen Vorsorge sind die Pensionskassen nicht an den vom
Bundesrat festgelegten Mindestzins gebunden.

Die Verzinsung bildet einen wichtigen Pfeiler im Aufbau des Altersguthabens. Je tiefer der Zinssatz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Daraus resultieren wiederum tiefere Renten im Alter.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten diesem Umstand entgegenzuwirken:
  • Sparsätze erhöhen
  • Die Wahl des richtigen Anbieters  

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