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Nationalrat für einheitliche Erdbebenversicherung

Autor : Luana Perri — Mo,  04.10.2021


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Nachdem der Ständerat der Motion seiner Umweltkommission zugestimmt hat, entschied auch der Nationalrat am Mittwoch, 22.09.2021 mit 108 zu 76 Stimmen dafür, dass der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für eine Schweizerische Erdbebenversicherung schaffen muss.


In der Schweiz kann jederzeit ein starkes Erdbeben auftreten. Gemäss der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020» des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS gehören Erdbeben zusammen mit Strommangellagen und Pandemien zu den grössten Risiken für die Schweiz. Die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten eines Erdbebens können 100 Milliarden Franken übersteigen. Entscheidend für die Höhe des Schadens ist, die Stärke des Ereignisses, wie schnell das es bewältigt und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben wieder in den Normalzustand geführt werden kann.

Ständerat für Eventualversicherung
Im November 2020 beauftragte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates den Bundesrat, das Konzept einer Eventualversicherung zu prüfen. Die Kommission bewertet Erdbeben als eine reale und teure Naturgefahr, die Schäden bis in den dreistelligen Milliardenbereich verursachen könnte. Deshalb müsse gesetzgeberisch gehandelt werden. Das Modell der Eventualversicherung habe den Vorteil, dass die Gelder erst dann abgeschöpft würden, wenn tatsächlich ein Schadensereignis einträte.

Beide Kammern nun für Erdbebenversicherung
Eigentlich ist man sich einig, doch der Ständerat möchte die Versicherung nicht obligatorisch. Dagegen sieht der Nationalrat deren Finanzierung durch eine Eventualverpflichtung vor. Mit ihr würden Immobilienbesitzer nur zahlen, wenn tatsächlich ein grosses Erdbeben stattfände. Das bedeutet, dass alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Bebens dazu verpflichtet würden, einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie zu bezahlen.

Ob nach einer Vielzahl von Anstrengungen für eine nationale Erdbebenversicherung die Eventualversicherung mit einer Einmalprämie die Lösung sein kann, wird sich noch erweisen. Nun braucht es eine Differenzbereinigung der Räte und eine Vorlage sowohl vom Parlament als auch – im Falle eines Referendums – den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern befürwortet wird.