Autor : Luana Perri — Di, 14.09.2021
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Selbst schuld! Nur eine Sekunde nicht aufgepasst, die Kollision war nicht mehr zu vermeiden. Wer zahlt den Autoschaden, wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben? Und wie verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall richtig? Das müssen Sie wissen.
Selbstunfall ohne Beteiligung von Dritten
Die Säule in der Garage war doch etwas näher als gedacht... Nun ist die Seitentür eingedrückt und zerkratzt. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie rundum abgedeckt. Diese zahlt die Schäden an Ihrem Auto auch bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Teilkasko-Versicherung deckt solche Kosten in der Regel nicht.
Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten zugefügt haben, werden von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen. Wichtig zu wissen: Ohne den Nachweis einer Motorhaftpflichtversicherung, darf Ihr Motorfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren.
Beim Parkieren haben Sie das Auto Ihrer Nachbarin beschädigt. Ihre Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenker deckt die von Ihnen verursachte Schäden am Eigentum von Anderen – hier etwa die Schäden am Auto der Nachbarin. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese die Schäden an Ihrem Auto.
So verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall korrekt
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht? Behalten Sie einen kühlen Kopf. Halten Sie die Sicherheitsvorkehrungen ein – gerade, wenn auch Menschen zu Schaden gekommen sind: