Regelmässig passt der Bundesrat die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Per 1. Januar 2023 werden nebst diesen Anpassungen auch die Grenzwerte der 2. und 3. Säule angepasst.
Sämtliche Anpassungen finden Sie unter folgendem
Link.
Wenn Sie die Anpassungen vor dem ersten Lohnlauf vornehmen, können auch schon die ersten Lohnzahlungen rechtzeitig und korrekt eingegeben werden.